Memberbereich

Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden:

Anmeldefehler

Während der Anmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Wahrscheinlich haben Sie Ihren Benutzernamen oder das Passwort falsch eingegeben.

Vergewissern Sie sich, dass Sie beide Angaben korrekt eingegeben haben - Groß-/Kleinschreibung wird unterschieden.

Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie eventuell die Cookies in Ihrem Web-Browser deaktiviert haben.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Häny Austria GmbH, Packerstraße 133a, 8561 Söding - St. Johann, FN 37549w
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
Internet:  www.haeny.at
Kontakt:  officehaeny.com, Tel. +43 (0) 3137/46 450
Geschäftsführer: Hannes Stolzlechner

1.) Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1.) Die nachstehenden Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB genannt) gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse über die von der Häny Austria GmbH angebotenen Waren und Leistungen zwischen ihr und Verbrauchern bzw. Unternehmern. Sämtliche früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen werden durch die AGB vollständig ersetzt. Davon abweichende Regelungen werden sohin nicht Vertragsbestandteil, sofern ihre Geltung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.2.) Mit der Bestellung, dem Erwerb oder der Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen der Häny Austria GmbH stimmt der Kunde den AGB ausdrücklich zu und erklärt diese zur Grundlage des jeweils gegenständlichen Geschäfts.

1.3.) Alle in den AGB verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

1.4.) Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.) Angebot, Lieferung, Auftragsbestätigung
2.1.) Die Inserate der Häny Austria GmbH stellen eine Einladung zum Vertragsabschluss an Interessenten dar und erfolgen unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Häny Austria GmbH zustande (= Annahme des Angebots durch Interessenten/Kunden). Diese wird nach Übermittelung des Angebots durch den Kunden ausgestellt und an den Kunden versendet.

Alle Angaben in Katalogen oder beim oben angeführten Internetauftritt der Häny Austria GmbH sind unverbindlich, wobei Änderungen jedenfalls vorbehalten sind. Maße, Gewicht, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet wurden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als Annahmebestätigung zustande. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden und sind diese nur dann verbindlich, wenn dies zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.2.) Sämtliche Lieferungen durch die Häny Austria GmbH erfolgen nach Vereinbarung. Kosten und Risiko des Transportes bei Lieferung trägt der Kunde, sofern es sich nicht um Verbraucher handelt. Für Verbraucher gilt § 7b KSchG, wonach die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher übergeht, sobald die Ware an den Verbraucher selbst oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den vom Verbraucher gewählten Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Kunde zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Bei Unternehmen erfolgt der Gefahrenübergang sohin mit Versendung bzw. Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung.

Die Häny Austria GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des Annahmeverzugs gilt die Ware als ordnungsgemäß übergeben. Im Falle des Annahmeverzuges kann die Häny Austria GmbH ihre Leistung auf Kosten des Kunden gerichtlich hinterlegen, wodurch diese von ihrer Verbindlichkeit befreit ist. Weiters hat die Häny Austria GmbH Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, welche durch den Annahmeverzug verursacht werden.

Weiters besteht die Möglichkeit eines Selbsthilfeverkaufs. Sobald sich der Kunde im Gläubigerverzug befindet haftet die Häny Austria GmbH nur mehr für Schaden aus grobem Verschulden.

Die individuell vereinbarte Lieferfrist gilt stets vorbehaltlich unabwendbarer oder unvorhersehbarer Ereignisse, welche außerhalb der Sphäre der Vertragsparteien liegen (z.B. höhere Gewalt).

2.3.) Der Kunde kann, sofern es sich um Unternehmer handelt, bei Nichteinhaltung des Liefertermins vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er der Häny Austria GmbH nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Wird innerhalb dieser vom Kunden gesetzten Nachfrist nicht erfüllt, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist die Häny Austria GmbH berechtigt, auf Vertragseinhaltung zu bestehen oder eine Konventionalstrafe von 30 % der Rechnungssumme zu verlangen.

Bei Verbrauchern kommen die Bestimmungen der §§ 3, 3a und 4 KSchG zur
Anwendung, sofern diese von obigen Ausführungen abweichen.

3.) Preise
Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers einschließlich Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.

4.) Zahlungen
4.1.) Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

4.2.) Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Häny Austria GmbH in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alles damit zusammenhängenden Zinsen und Spesen (wie z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers.

4.3.) Unternehmer sind nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

4.4.) Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die Häny Austria GmbH über sie verfügen kann. Bei Verbrauchern genügt nach dem Zahlungsverzugsgesetz für die Rechtzeitigkeit die Erteilung des Überweisungsauftrags am letzten Tag der Fälligkeit. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann die Häny Austria GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte

a.) vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurücktreten oder am Bestehen festhalten,

b.) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen.

In jedem Fall ist die Häny Austria GmbH berechtigt Unternehmern vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich hat die Häny Austria GmbH bei dem Schuldner vorwerfbaren Verzug Anspruch auf Schadenersatz.

4.5.) Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

4.6.) Die Häny Austria GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten bzw. verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zzgl. Zinsen und Kosten vor.

5.) Rücktritt vom Vertrag
5.1.) Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels Briefes geltend zu machen.

5.2.) Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist die Häny Austria GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

a.) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,

b.) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren der Häny Austria GmbH weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt,

c.) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise im Fällen höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern und insgesamt um mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist überschreiten.

5.3.) Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

5.4.) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Häny Austria GmbH einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von der Häny Austria GmbH erbrachte Vorbereitungshandlungen. Der Häny Austria GmbH steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

5.5.) Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Unternehmer wird ausgeschlossen.

6.) Gewährleistung
6.1.) Die Häny Austria GmbH ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.

6.2.) Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre, für Unbewegliche 3 Jahre, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Garantiefristen vereinbart sind.. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gem. Punkt 2.2..

6.3.) Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Unternehmer die aufgetretenen Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und die Anzeige der Häny Austria GmbH zugeht. Der Unternehmer hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten der Häny Austria GmbH zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat die Häny Austria GmbH nach ihrer Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

6.4.) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von der Häny Austria GmbH bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von der Häny Austria GmbH angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Unternehmer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die Häny Austria GmbH haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sofern der Mangel durch den Verschleiß erfolgte.

6.5.) Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung der Häny Austria GmbH der Unternehmer selbst oder ein nicht von der Häny Austria GmbH ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.

6.6.) Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, dann kommt die Bestimmung des § 8 KSchG sowie insbesondere die Bestimmungen der §§922 bis 933 ABGB zur Anwendung.

7.) Haftung des Verkäufers
7.1.) Die Häny Austria GmbH haftet bei Geschäften mit Unternehmern für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

7.2.) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter bzw. bei Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz gegen den Käufer sind der Höhe nach mit der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.

7.3.) Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

7.4.) Die Regelungen des Punktes 8.) gelten abschließend für sämtliche Ansprüche des Unternehmers gegen die Häny Austria GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten der Häny Austria GmbH wirksam.

7.5.) Die Bestimmungen des Punkten 8.) gelten im Hinblick auf § 6 Abs. 1 Z. 9 KSchG nicht für Verbraucher.

8.) Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz der Häny Austria GmbH ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

9.) Salvatorische Klausel
Sollten Regelungen dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt in einem solchen Fall jene Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt und
zulässig ist.

AGB als PDF-File

Download